Steuerkompetenz

Mit den Länderschwerpunkten Österreich, Deutschland, Liechtenstein, Schweiz und Luxemburg sind wir als Boutique-Kanzlei eine Speerspitze im nationalen und internationalen Steuerrecht. Wir bieten wir unseren Mandantinnen und Mandanten individuelle und maßgeschneiderte Steuerlösungen auch unter Einbeziehungen von Jurisdiktionen in Drittstaaten an.

Wir beraten unsere Mandantinnen und Mandanten in internationalen Strukturen, bei der Anwendung von internationalen Abkommen, in Fragen zu Wegzugssteuer, bei der Nachfolgeplanung, bei Erbschaftssteuerregelungen sowie in Fragen der Vermögenssicherung (Asset Protection).
Dies gilt für die ideale Strukturierung von Unternehmenskäufen gleichermaßen wie für Umgründungen und Umstrukturierungen oder für die Gestaltung von Fonds. Wir begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten im Private Wealth Management sowie bei der Steuerplanung. Darüber hinaus bieten wir unser Know-How in steuerlichen Due-Diligence-Prüfungen und Transaktionen von Immobilien an.

Die Vertretung vor Steuerbehörden in sämtlichen Fragen des Steuer- und Abgabenrechts sowie insbesondere im Finanzstrafrecht gehört zu unseren Schwerpunkten und Kernkompetenzen.

„Wir bewegen uns sicher auf dem internationalen Steuerparkett.“

D-A-CH-LI & LUX

Unsere Kanzlei hat ihren Schwerpunkt im internationalen Steuerrecht mit Fokus auf die Länder Deutschland, Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg. Wir beraten unsere Mandantinnen und Mandanten bei der Strukturierung von Privat- und Betriebsvermögen unter Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Rechtsprechung. Dabei geht es nicht nur um die persönliche Lebensplanung, sondern auch um eine optimale Anpassung an steuerliche und rechtliche Gegebenheiten. Wir leben in einer zunehmend komplexen Welt mit europäischen Normen und internationalen Abkommen, die Finanzgeschäfte transparenter machen. Wir nutzen unsere Stärke, um sowohl die Bedürfnisse unserer Mandantinnen und Mandanten zu berücksichtigen als auch den unterschiedlichen Gesetzgebungen gerecht zu werden.

Internationales Steuerrecht

Internationale Abkommen wie TIEA, DBA, CRS, AIA, BEPS, OECD werden immer komplexer. Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten in der Vertragsgestaltung sowie in der steuerlichen Planung und begleiten sie im Gesellschafts- Steuer- und Wettbewerbsrecht.

Wir beraten unsere Mandantinnen und Mandanten in internationalen Strukturierungen, Anwendung von internationalen Abkommen, Fragestellungen zu Wegzugssteuer, Nachfolgeplanung und Erbschaftssteuerregelungen sowie in Fragen der Vermögenssicherung (Asset Protection).

Dies gilt für die ideale Strukturierung von Unternehmenskäufen gleichermaßen wie für Umgründungen und Umstrukturierungen oder für die Gestaltung von Fonds. Wir begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten im Private Wealth Management sowie bei der Steuerplanung. Darüber hinaus bieten wir unser Know-How in steuerlichen Due-Diligence-Prüfungen und Transaktionen von Immobilien an.

Unsere Leistungen

  • Familienstiftungen
  • Gutachten und rechtliche Vertretung in Angelegenheiten des europäischen Steuerrechts
  • Gutachterliche Tätigkeit in den Bereichen Internationales Steuerrecht, Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen, Außensteuerrecht, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
  • Internationale Steuerplanung
  • Internationale Steuerbelastungsvergleiche
  • Steueroptimierung von Investitionsentscheidungen, national wie international
  • Steuerorientierte Unternehmensfinanzierung
  • Steuerliche Beratung betreffend österreichischer und liechtensteinischer Privatstiftungen und anderer Vermögensstrukturen, z. B. Trusts
  • Vermögens- und Nachfolgeplanung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen
  • Wegzugs- und Zuzugsplanung

IP-Box und Steuerplanung

Wir beraten unsere Mandantinnen und Mandanten sowohl beim Schutz ihrer immateriellen Güter als auch bei der steuerlichen Gestaltung der Lizenzerträge und beim Aufbau der gesellschaftsrechtlichen Strukturen.

Aufgrund der neuen europäischen sowie OECD-Richtlinien wird die Einrichtung einer IP-Box in Europa immer schwieriger. Nur mehr wenige Länder – etwa die Schweiz, Belgien und Luxemburg – verfügen über das Rechtsinstitut der „IP Box“, um Lizenzerträge steuerlich optimiert zu gestalten.

Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten bei der steuerlichen Strukturierung ihrer Immaterialgüterrechte in nationalen und internationalen gesellschaftsrechtlichen Strukturen. Ebenso errichten wir Lizenzmodelle und Lizenzverwertungsgesellschaften. Wir begleiten Sie bei der Gründung einer IP-Box und den damit verbundenen steuerlichen und rechtlichen VorteilenDamit wird eine begünstigte Besteuerung von Einkünften aus Forschung und Entwicklung möglich.

Unsere Leistungen

  • Aufbau von gesellschaftsrechtlichen Strukturen
  • Erstellung von Lizenzverträgen
  • Gestaltung von IP-Box Lösungen
  • Steuerliche Strukturierung
„Steuern kann man steuern.“

Steuer- und Nachfolgeplanung

Steuerliche und rechtliche Fragen spielen in jeder Unternehmensnachfolge eine wichtige Rolle. Es empfiehlt sich, diese rechtzeitig zu evaluieren und Lösungsansätze zu entwerfen sowie frühzeitig eine konkrete Planung vorzunehmen.
Steuerliche Aspekte sind im Nachfolgeprozess eine wesentliche Säule, die es in der Gestaltung zu berücksichtigen gilt.
Steuerliche Fragestellungen betreffen sowohl Unternehmer als Privatperson wie auch das zu übergebende Unternehmen. Hierbei beraten wir zu den verschiedenen Möglichkeiten wie Share Deal, Asset Deal, Stiftungslösungen und alternativen Nachfolgekonzepte sowie Erbvorzug und Schenkungen.verfügen unternehmergeführte Firmen über betrieblich nicht notwendige Substanz. Beispiele dafür sind hohe Barmittelbestände, Wertschriften oder Immobilien. In dieser Substanz verbergen sich stille Reserven, welche in der Regel nicht Bestandteil der Nachfolgelösung ist, sondern ausgeschüttet oder ausgelöst wird bzw. beim übergebenden Unternehmer verbleibt oder anders gestaltet werden kann. Dabei können sowohl für das Unternehmen wie auch für den Eigentümer Steuern und Abgaben anfallen.

Unsere Leistungen

  • Familienstiftungen
  • Trustlösungen
  • Errichtung von internationalen Holdingstrukturen
  • Gesellschaftsgründungen
  • Erbschafts- und Nachfolgelösungen
„Wenn Sie stiften gehen, gehen wir mit.“

Stiftungen und Trusts

Das Stiftungsrecht in Österreich und Liechtenstein ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei. Wir beraten Mandantinnen und Mandanten in allen Fragen des österreichischen und liechtensteinischen Privatstiftungsrechts und begleiten Gründungen neuer Privatstiftungen sowie Änderungen bestehender Stiftungen. Wir beraten Stifter, Begünstigte und Vorstände in Fragen der Foundation Governance und stiftungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Ebenfalls stehen wir Ihnen bei der Planung und Sicherung von Vermögen und Nachfolgeregelungen zur Seite.

Im Zuge der „Liechtenstein-Affäre“ rund um Steuerhinterziehung mittels liechtensteinischer Gesellschaftsformen im Jahr 2008 ging etwas Wichtiges verloren: Die Objektivität. Das Fürstentum Liechtenstein bietet viele attraktive und gleichzeitig legale Möglichkeiten für private und juristische Personen aus dem Ausland, um steuertechnisch zu profitieren. Unsere steuerrechtliche Expertise in der D-A-CH-LI-LUX-Region bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten einer effizienten Steuerplanung durch Umstrukturieren von Vermögenswerten. Auch Nachfolgeregelungen sowie Erbschaftsfolgen werden dabei berücksichtigt.

Das liechtensteinische Recht hat eine lange Tradition im Stiftungsrecht. Durch das Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein wurde eine Rechtssicherheit geschaffen, die die liechtensteinische Stiftung zu einer attraktiven Alternative macht. Wir beraten und unterstützen Sie in Fragen einer privatnützigen Familienstiftung sowie gemeinnütziger Förderstiftungen zur Verfolgung philanthropischer Werke.

Auch bei Fragen zur Gründung und Verwaltung eines Trusts und zum liechtensteinischen Treuhandwesen finden Sie mit unserer Kanzlei einen kompetenten Ansprechpartner.

Unsere Leistungen

  • Gründung von Gesellschaften, Trusts und Stiftungen
  • Beratung und Vertretung von Begünstigten, Organen oder sonstigen Beteiligten von liechtensteinischen Gesellschaften, Trusts oder Stiftungen
  • Analyse und Optimierung bestehender Strukturen
  • Gutachterliche Stellungnahmen

Internationale Abkommen

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf wirtschaftliche und steuerliche Sachverhalte – sowohl national als auch grenzüberschreitend. Internationale Abkommen wie TIEA, DBA, CRS, AIA, BEPS, OECD werden immer komplexer. Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten in der Vertragsgestaltung sowie in der steuerlichen Planung und begleiten sie im Gesellschafts- Steuer- und Wettbewerbsrecht. Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten in der steuerlichen Planung ihrer Sachverhalte sowie in der Strukturierung ihrer Vermögenswerte und im Bereich des Wealth-Planning.

Private Clients

Eine Kernkompetenz unserer Kanzlei ist die Beratung von in- und ausländischen Familienunternehmen sowie HNWI und UHNWI mit in- und ausländischem Vermögen. Neben dem Gesellschaftsrecht liegt unser Schwerpunkt vor allem in der Nachfolge- und Vermögensplanung sowie in der Vermögensberatung. Hierzu setzen wir die verschiedensten rechtlichen Maßnahmen zur Asset Protection – also zum Schutz des Vermögens – ein.

Unsere Leistungen

  • Beratung zu Wohnort, Vermögensverteilung und Familiendomizil
  • Beratung bei komplexer internationaler Erb- und Nachfolgeregelung
  • Beratung in hoch komplexen Steuer-und Rechtsfragen
  • Gesellschaftsstrukturierungen
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung, Vermögenserosion und zu hoher Steuerlast

Grenzüberschreitende Strukturierung

Grenzüberschreitende Sachverhalte stellen hohe Anforderungen an die Geschäftsleitung von Unternehmen. Aufgrund unserer Kernkompetenz in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz unterstützen wir mit spezifischen Kenntnissen der anwendbaren Gesetze bei internationaler und grenzüberschreitender Strukturierung von Gesellschaften.

Unsere Leistungen

  • Ansiedelung von Unternehmen
  • Gründung und Organisation aller Gesellschaftsformen
  • Erwerb von Beteiligungen
  • Rechtsgutachten
  • Schaffung von Holdingstrukturen
  • Grenzüberschreitende Umstrukturierungen
  • Grenzüberschreitende Ausgliederung von Betriebsteilen
  • Gesellschaftssitzverlegung Österreich, Liechtenstein, Schweiz, Deutschland
  • Wohnsitzverlegung
  • Immobilienerwerb

Wegzugssteuer

Bei Umstrukturierungen von Unternehmen und Wohnsitzwechsel sind auch immer die steuerlichen Erklärungspflichten zu überlegen – sowohl im Zuzugs- als auch im Wegzugsstaat. Ferner gilt es zu bedenken, welche beschränkten Steuerpflichten oder auch Erbschafts- und Schenkungssteuerpflichten weiterhin bestehen bleiben.

Unsere Leistungen

  • Einkünfteberechnung und stille Reserven als Bemessung für Steuerpflichten
  • Erklärungspflichten im Wegzugs- und im Zuzugsstaat
  • Beratung zu Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht
  • Beratung zu Fristenregelungen
  • Beratung zu Zeitwert von Beteiligungen und Berechnung von fiktiven Veräußerungsgewinnen
  • Gutachten für Zu-und Wegzugsregelungen
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