Finanzstrafrecht

„Die stärkste Bindung zu einem Mandanten entsteht in einem Finanzstrafverfahren“

Ein Finanzstrafverfahren entscheidet oft über das Leben eines Menschen und seiner Familie. Alles steht auf dem Spiel.

Unsere Kanzlei ist auf sehr komplexe und schwierige Fälle im Finanzstrafrecht spezialisiert. Finanzstrafrechtliche Verfahren bedürfen einer engen und guten Zusammenarbeit zwischen Klient und Anwalt. In dieser kritischen Lebenssituation braucht ein Mandant die volle Unterstützung: Die Familie und gesellschaftliche Stellung sind betroffen, Medien und Presse stehen vor der Tür. Fachliche Souveränität im Finanzstrafrecht, kommunikative Fähigkeiten sowie Empathie und Sensibilität geben unseren Mandantinnen und Mandanten die Sicherheit, die sie in dieser Krise brauchen.

Mit unserer ausgewiesenen steuerlichen Expertise in Liechtenstein, Österreich, der Schweiz, Deutschland und Luxemburg erfassen und analysieren wir Sachverhalte schnell und umfassend: Wir bewerten steuerliche Strukturierungen, internationale Aspekte und den Umgang mit internationalen Abkommen. Bei Bedarf ziehen wir weitere internationale Steuerexperten hinzu und kommen rasch zu einer Ersteinschätzung. Auf deren Basis entwickeln wir mit unseren Mandantinnen und Mandanten eine Strategie, um auf kooperativem Weg zu einer raschen und effizienten Lösung zu gelangen.

Im Finanzstrafrecht gehen die Materien Strafrecht und wirtschaftliches sowie steuerrechtliches Know-How Hand in Hand und bedingen sich wechselseitig. Für eine gute Verteidigung ist daher die Aufbereitung des wirtschaftlichen Hintergrundes von entscheidender Bedeutung.
Unsere Tätigkeit umfasst die Abwehr strafrechtlicher Verfolgung, die Vermögenssicherung, die Datensicherung sowie die rasche Rückerlangung möglicher Schadensbeträge.
Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandantinnen und Mandanten bei der Erstellung absichernder Strukturen in Unternehmen. Die Begehung von Straftaten, wenn auch nur fahrlässig, kann so vermieden werden. Bei der aktuellen Entwicklung der Gesetzgebung – speziell auch der Rechtsprechung – sind solche Maßnahmen sinnvoll und beugen Verfahren vor. Bei Belangen des Unternehmensstrafrechts vertreten wir Unternehmen bzw. deren Organe mit großer Umsicht und Sorgfalt.
Darüber hinaus erstellen wir mit unseren Mandantinnen und Mandanten absichernde Strukturen für ihre Unternehmen, um Straftaten von vornherein zu vermeiden. Bei der aktuellen Entwicklung der Gesetzgebung – und der Rechtsprechung – machen sich derartige Vorkehrungen mehrfach bezahlt.
Konkret unterstützen wir beim Aufbau eigener Compliance-Abteilungen und bieten laufende Hilfestellung bei Fragen zur rechtlichen Prävention.

Unsere Leistungen

  • Begleitung bei Einleitung einer Betriebsprüfung
  • Begleitung im Rahmen einer Selbstanzeige oder Nachdeklaration
  • Risikoanalyse und Risikoprävention
  • Beratung in finanzstrafrechtlichen Sachverhalten
  • Vertretung und Verteidigung im Finanz- und Wirtschaftsstrafverfahren
  • Fragen des Strafrechts und Gesellschaftsrechts
  • Finanzstrafrechtliche und Steuerfragen
  • Insolvenzen
  • Fälle des Unternehmensstrafrechts
  • Zivilrechtliche und strafrechtliche Haftungsfragen
  • Verhalten gegenüber Ermittlungs- und Wettbewerbsbehörden
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